
WILWEST: Das Pionierprojekt geht in die nächste Phase
Nach dem positiven Volksentscheid vom 8. März 2026 geht die Arbeit am Projekt WILWEST weiter. Die beteiligten Partner treiben die nächsten Planungsschritte voran und konkretisieren die Voraussetzungen für die Umsetzung. Ende August informierten sie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Region über den aktuellen Projektstand und das weitere Vorgehen.
Mit dem Ja der St.Galler Stimmbevölkerung zum Grundstückverkauf WILWEST und der Zustimmung des Grossen Rats des Kantons Thurgau wurden wichtige Meilensteine für die Umsetzung des Pionierprojekts WILWEST erreicht. Seit dem positiven Volksentscheid wird das Projekt in den etablierten Strukturen gemeinsam von den Kantonen Thurgau und St.Gallen, dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), der Regio Wil, den beteiligten Gemeinden und weiteren Partnern weiterbearbeitet. Der Kanton Thurgau übernimmt dabei neu die Rolle des Grundeigentümers im Projektperimeter Münchwilen bis zur Weiterveräusserung der Grundstücke an einen geeigneten Investor und koordiniert alle Teilprojekte.
Im Dialog gemeinsam weiterarbeiten
Auch der Austausch mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie mit der Region wird fortgesetzt. Am 28. August 2026 fand eine Informationsveranstaltung für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter statt. Am 31. August 2026 folgte im Stadtsaal Wil die WILWEST-Standortkonferenz mit rund 90 Teilnehmenden aus Politik und Wirtschaft. Im Zentrum standen unter anderem die weitere Projektierung, die Infrastrukturplanung, die Raumplanung und Landumlegung, die Kompensation der Fruchtfolgeflächen sowie die Vorbereitung der Investorensuche.
Nächste Projektphase nimmt Gestalt an
In den kommenden Monaten wird die Grundlage für die nächste Projektphase weiter konkretisiert. Für die zweite Hälfte des Jahres 2026 ist die Unterzeichnung des Vorvertrags für den Landverkauf vom Kanton St.Gallen an den Kanton Thurgau vorgesehen. Parallel dazu wird die Investorenausschreibung vorbereitet. Gesucht wird ein geeigneter Investor, der das Gebiet im Rahmen der Vorgaben der Kantone Thurgau und St.Gallen entwickelt.
Ab Oktober 2026 soll die strukturierte Projektierung wieder aufgenommen und in den verschiedenen Teilprojekten weitergeführt werden. Ziel ist eine koordinierte öffentliche Auflage der zentralen Projekte in der zweiten Hälfte 2027. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sowohl die Einzonung der Kantonalen Nutzungszone als auch die Baubewilligung für die zentralen Infrastrukturmassnahmen – unter Berücksichtigung allfälliger Rechtsmittelverfahren – Anfang 2030 vorliegen. Die Erschliessung des Areals könnte somit gegen Mitte der 2030er-Jahre abgeschlossen werden.