Umwelt

Bei einem Grossprojekt wie WILWEST ist es eine Herausforderung, allen Umweltanliegen und -erwartungen gerecht zu werden. Die Projektverantwortlichen setzen sich jedoch selbst hohe Standards und stellen sicher, dass WILWEST umweltverträglich und so nachhaltig wie möglich umgesetzt wird.

WILWEST muss umweltverträglich sein

Der Bau von grossen Infrastrukturanlagen kann erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Solche Anlagen wie der neue Autobahnkreisel, die Dreibrunnenallee und die Parkierung auf dem Areal WILWEST unterstehen darum einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In der UVP wird abgeklärt, ob alle geltenden Umweltvorschriften eingehalten werden. Bei WILWEST werden bereits in der Planung geeignete Massnahmen festgelegt, um unerwünschte Auswirkungen zu vermindern oder zu vermieden.

Fruchtfolgeflächen werden vollständig kompensiert

Fruchtfolgeflächen sind wertvolle Landwirtschaftsflächen (Ackerflächen). Die Kantone haben von Gesetzes wegen ihre Fruchtfolgeflächen zu sichern, damit die langfristige Versorgungssicherung mit Nahrungsmitteln erhalten bleibt. Rund 18 Hektaren Land auf den zukünftigen Wirtschaftsgebieten Münchwilen und Sirnach sind als Fruchtfolgeflächen (FFF) deklariert, was einer Fläche von ca. 25 Fussballfeldern entspricht.

Was macht der Kanton Thurgau?
Da WILWEST im Kanton Thurgau liegt, müssen die Fruchtfolgeflächen hier vollständig ersetzt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Kanton hat mit verschiedenen Grundeigentümern bereits Projekte erarbeitet, um 80 % der benötigten 18 Hektaren fruchtbares Land zu ersetzen. WILWEST darf erst starten, wenn 100 % der Fläche kompensiert sind. Diese werden unter der Leitung des Tiefbauamts des Kantons Thurgau vollumfänglich kompensiert.

Was macht der Kanton St.Gallen?
St.Gallen geht einen Schritt weiter: Zusätzlich zur Kompensation im Kanton Thurgau schafft St.Gallen freiwillig weitere Fruchtfolgeflächen in der Region. Damit leistet der Kanton einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und steigert sogar die landwirtschaftliche Produktivität.

Wie erfolgt die Kompensation?

  • Als FFF-Kompensation werden Landwirtschaftsflächen ausserhalb von WILWEST, die einen ungenügenden Ober- und Unterboden aufweisen, mit Bodenmaterial aus dem Perimeter von WILWEST zu wertvollen Fruchtfolgeflächen aufgewertet. Vereinfacht gesagt: Fruchtbare Schichten werden abgetragen, gezügelt und an einem anderen Ort wieder aufgebaut.
  • Für 80% der insgesamt 18 Hektaren liegen bereits Aufwertungsprojekte vor. Auch für die restlichen 20% werden noch FFF-Kompensationsprojekte erarbeitet. Die Flächen für die Kompensationen liegen innerhalb eines möglichst engen Radius um WILWEST.
  • WILWEST wird nur bewilligt, wenn 100% der Fläche kompensiert werden kann. Die ersten Kompensationen starten ab 2029 (vorbehältlich Rechtsmittelverfahren). Volle Transparenz ist gewährleistet.

 

Warum ist WILWEST bodenschonend?

WILWEST ist die Lösung gegen den Bodenverbrauch: Statt Landwirtschaftsland in vielen Gemeinden unkoordiniert zu überbauen, arbeiten 22 Gemeinden zusammen. Sie konzentrieren sich auf eine geplante Entwicklung in WILWEST und verzichten auf zusätzliche Einzonungen im Gemeindegebiet.
Das schützt wertvolle Flächen in den einzelnen Gemeinden. Der Verzicht auf Einzonungen wird unter anderem auch mit der angenommenen Kulturlandinitiative in der Thurgauer Verfassung, den Bundesvorgaben und den fest verbrieften Abmachungen der beiden Kantone sichergestellt. Als FFF-Kompensation werden Landwirtschaftsflächen ausserhalb von WILWEST, die einen ungenügenden Ober- und Unterboden aufweisen, mit Bodenmaterial aus dem Perimeter von WILWEST zu wertvollen Fruchtfolgeflächen aufgewertet. Vereinfacht gesagt: Fruchtbare Schichten werden abgetragen und an einem anderen Ort wieder eingesetzt.

Gibt es in anderen Gemeinden auch eine Entwicklung?

Die Entwicklung in den Gemeinden geht weiter. Ziehen Unternehmen nach WILWEST, werden neue Gewerbeflächen frei, was Chancen für die lokale Wirtschaft bietet. Gleichzeitig bleibendie vorhandenen Bauzonenreserven in den Gemeinden erhalten.

Wieso wird mit WILWEST nicht die Autobahn A1 überdeckt?

Eine Autobahnüberdeckung bringt nur wenig zusätzliche Flächen für Natur, Energie und Landwirtschaft. Die Kosten dafür wären unverhältnismässig hoch und nicht finanzierbar.

Ökologischer Ausgleich für Flora und Fauna

 

Aktuell sind nur wenige wertvolle Lebensräume auf dem Areal vorhanden. Es sind dies Böschungen entlang der Autobahn und der Bahngeleise sowie der Wald Lenzenbühl. Für die einheimische Flora und Fauna und zugunsten der Biodiversität sind einige ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen.

  • Ausdolung Dreibrunnenbach und Bepflanzung der Böschungen mit Wiese und Hochstauden
  • Bepflanzung aller Gebäudedächer mit ortstypischem Halbtrockenrasen (Ruderalflur)
  • Schaffung von ortstypischen Lebensräumen mit hoher Biodiversität auf dem Gebiet Länzebüel, entlang der beiden Wirtschaftsgebiete und des Autobahnanschlusses (bspw. Hochstaudenflur, Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Fettwiese, Krautsaum und Gebüsche)

Überflüssige Strassen werden zu Fuss- und Velowegen

Die aktuellen Kantonsstrassen (Sirnacherstrasse und Dreibrunnenstrasse) verlieren mit dem neuen Autobahnanschluss und der neuen Kantonsstrasse «Dreibrunnenallee» ihre Funktion als Verbindungsstrassen. Daher werden sie deutlich verschmälert und zu Velo- und Fusswegen umgestaltet. Durch die Umgestaltung wird Boden für den ökologischen Ausgleich gewonnen.

Die Sirnacherstrasse (vorne) und die Dreibrunnenstrasse werden zurückgebaut und zu separaten Velo- und Fusswegen umfunktioniert.

Konzentration in WILWEST, Schonung der Region

Viele der Massnahmen, die im Bereich Umwelt ergriffen werden, sind gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings geht mit WILWEST eine raumplanerische Errungenschaft einher: Die 22 Gemeinden der Regio Wil haben sich dazu bekannt, zugunsten einer konzentrierten Entwicklung auf dem Areal WILWEST auf neue Baulandeinzonungen für Firmen in ihren Gemeinden zu verzichten. Mit dieser Massnahme wird die Zersiedelung gebremst. Die Kontrolle über die Umsetzung liegt bei den kantonalen Raumplanungsämtern.